Sport beim BTV für Erwachsene nur noch mit 2G

Gemäß der aktuellen Schutzverordnung dürfen auch im BTV nur noch Erwachsene Sport betreiben, die geimpft oder genesen sind. Das gilt auch für Zuschauer bei Veranstaltungen und für Nutzer der BTV-eigenen Hallen.

Bei der Benutzung der BTV-eigenen Umkleiden und Duschen sind maximal 2 Personen zulässig.

Im Kinderbereich gelten bis 15 Jahre alle Jugendlichen als im schulischen Bereich getestet und sollten natürlich auch nur ohne Erkältungsanzeichen zum Training kommen, die evtl. begleitenden Eltern müssen die 2G-Regel erfüllen.

Alle schärferen Regelungen können trainerabhängig getroffen werden, denn der Schutz der Trainer, die ja ehrenamtlich für den BTV tätig sind, steht über allem!

Bei etwaigen Feiern empfiehlt der Vorstand schon jetzt eine zusätzliche Testung der 2G Teilnehmer (also 2G+) und eine klare Trennung von Trainingsgruppen!